Überwachung: Google sammelt Telefonprotokolle von Android-Geräten

Google lässt sich in seiner Datenschutzerklärung das Recht einräumen, Metadaten beim Telefonieren und beim SMS-Versand zu speichern. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert das Unternehmen. Mittlerweile hat Google Stellung genommen.

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Google lässt sich in der Datenschutzerklärung weitgehende Rechte einräumen - und erklärt nicht, wofür.
Google lässt sich in der Datenschutzerklärung weitgehende Rechte einräumen - und erklärt nicht, wofür. (Bild: Jeff J Mitchell/Getty Images)

Google sammelt deutlich mehr Informationen über Android-Nutzer als bislang bekannt: Ein Bericht des Portals Mobilsicher.de zeigt, dass Google sich in den Datenschutzbedingungen das Recht gewähren lässt, Telefonieprotokollinformationen und Daten zum SMS-Versand zu erheben und zu speichern.

In der Datenschutzerklärung des Unternehmens heißt es, dass Google "die eigene Telefonnummer, die Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe" erfassen dürfe. Unklar ist, warum das Unternehmen diese Informationen benötigt, um seine Dienste anzubieten. Die Informationen werden über die Google Play Services verschickt.

Wenn Nutzer die Telefon-App auf ihrem Smartphone aufrufen, baut Google eine Verbindung zum eigenen Server auf. Das lässt sich leicht feststellen, wenn ausgehender Verkehr mit einer Firewall überwacht wird. Welche Daten genau übertragen werden, lässt sich aber nicht ohne weiteres feststellen, weil die Informationen schon vor dem Transfer verschlüsselt werden. Ein von uns probierter Man-In-The-Middle-Angriff auf die eigene Verbindung brachte daher keine Aufklärung.

Googles private Vorratsdatenspeicherung?

Googles Datenspeicherung kann durchaus mit den staatlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung verglichen werden. Denn mit den gesammelten Informationen lassen sich detaillierte Profile und Netzwerkanalysen von Android-Nutzern erstellen.

Auf eine detaillierte inhaltliche Anfrage des Portals antwortete Google nur mit Verweis auf die eigenen Datenschutzbedingungen. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, zuständig für Google, sagte: "Wer Google-Produkte wie Android nutzt, muss in Kauf nehmen, dass eine umfassende Datenerhebung der Nutzung der verschiedenen Google-Dienste erfolgt und diese Daten Dienste-übergreifend zusammengeführt werden. Auch Metadaten der Telefonie scheinen hier nicht ausgenommen zu sein."

Unklar ist, ob Caspars Behörde auch in diesem Fall als Regulierungsbehörde zuständig ist. Denn eine Datenübermittlung an Google unterliegt zwar dem Datenschutzrecht, die Telefonfunktion des Smartphones fällt aber unter das Telekommunikationsrecht. Damit jedoch ist die Bundesdatenschutzbehörde von Andrea Voßhoff zuständig. Diese hat sich bislang noch nicht zu dem Thema geäußert.

Nachtrag vom 1. Juli 2016, 12:07 Uhr

Mittlerweile hat sich der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar geäußert. Er sagte: "Ich sehe das Unternehmen in der Pflicht, hier rasch für vollständige Aufklärung zu sorgen. Google muss mitteilen, welche Daten für welchen Zweck aus dem Smartphone übertragen, für welchen Zeitraum und wo sie gespeichert, und wie sie genutzt werden. Nur so kann das Unternehmen dem Vorwurf begegnen, erneut einen enormen Vertrauensbruch zu begehen." Außerdem vermutet Schaar, dass keine rechtskräftige Einwilligung in die Datenübermittlung vorliegen könne.

Nachtrag vom 4. Juli 2016, 9:56 Uhr

Google hat sich mittlerweile zur Datenspeicherung geäußert. Ein Sprecher sagte: "Wie wir in unserer Datenschutzerklärung deutlich machen, verwenden wir Daten, um unsere Dienste zu verbessern und ihre Funktion und Sicherheit zu gewährleisten. So bietet beispielsweise die Google-Telefon-App auf Nexus- und Android-One-Geräten einen Service, der unbekannte geschäftliche Telefonnummern für den Nutzer identifiziert (Anrufer-ID). Um es ganz klar zu sagen: Wir speichern Informationen zu Telefonanrufen nur dann, wenn Google-Apps und -Dienste verwendet werden. Anrufdaten werden keineswegs automatisch von Google gesammelt, nur weil man Android nutzt."

Es könnten aber auch weitere Telefon-Apps die Google-APIs nutzen. Dass Daten nur erhoben werden, wenn Google-Dienste verwendet werden, schränkt den Kreis der betroffenen Geräte kaum ein, weil die überwiegende Mehrzahl aller Android-Geräte mit vorinstallierten Diensten von Google wie den Play-Services ausgeliefert werden.

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Enter the Nexus 19. Jul 2016

Laut Heise gilt die Datensammelei nur für den Google Dialer. Wer kann einen alternativen...

hg (Golem.de) 04. Jul 2016

Hallo, die Datenspeicherung findet nach Angaben von Google auch in anderen...

nf1n1ty 04. Jul 2016

Ist ja nur so eine Vermutung, aber ist das nicht einfach die Funktion im Dialer, die...

unbuntu 02. Jul 2016

Ist doch alles OpenSource, bau doch selbst.



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